Anleger sollten anwaltlichen Rat einholen!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. ANDREAS ROHDE, M.Sc. in Real Estate (Nottingham Trent University)
Diplom-Immobilienökonom (ADI)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22.1.2018 gemeldet:
"Die BaFin hat der Olive Tree Farmers GmbH, Berlin, der Olive Tree Invest S.L., Spanien, und Herrn Thomas Lommel, Schweiz, jeweils mit Bescheid vom 16. Januar 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft umgehend abzuwickeln.
Die von Lommel geleiteten Unternehmen nahmen auf der Grundlage sogenannter Kauf- und Pacht-/Rückkaufverträge unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreiben sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Genannten sind dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. "
Die KANZLEI DR. ROHDE hat bereits im letzten Jahr Anleger vertreten, weil das "Fruchziehungsentgelt" für 2016 nicht gezahlt wurde. Die Pacht für 2016 wurde dann - wenn auch erst nach Klageeinreichung - vollständig gezahlt. Ebenso wurden Gerichts- und Anwaltskosten gezahlt. Der Vertrag war mit der Olive Tree Pharmacy S.E. geschlossen worden.
Die KANZLEI DR. ROHDE bittet im Namen der hier bereits registrierten Geschädigten: Bitte melden Sie sich! Es besteht ein außerordentlich hohes Interesse, Informationen auszutauschen und gemeinsam Ansprüche durchzusetzen.
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Warum KANZLEI DR. ROHDE?
Ein Grund für die sorgfältige und erfolgreiche Vertretung geschädigter Kapitalanleger ist auch in den beruflichen Erfahrungen des Kanzleiinhabers, der Sie ganz persönlich betreut, zu finden. Zu den wichtigsten Daten und beruflichen Erfahrungen des Kanzleiinhabers DR. ROHDE hier nur soviel:
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Bonn und Genf; Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung
- Referendariat in Hamburg; Stationen / Ausbildung beim Land- und Oberlandesgericht Hamburg, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg, bei Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dem Finanzamt Hamburg-Elbufer und in der Rechtsabteilung der Commerzbank AG, Filiale Hamburg
- Vereidigung als Rechtsanwalt 1989
- Promotion zum Dr. jur. 1992 (Universität Hamburg) bei Prof. Dr. Hans-Hermann Seiler. Gegenstand der Dissertation: "Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhältnis zum Unmöglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtlicher Sicht."
- Während Studium und Promotion Auslandsaufenthalte: Universität Genf 1981/82, Universität Straßburg 1982, London School of Economics 1982 (Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes - DAAD) und City of London Polytechnic 1989: Summer School in Banking & Finance
- Berufliche Stationen bei einer deutschen Großbank (Commerzbank AG, Filiale Hamburg, Zweigstelle Ahrensburg), Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (u.a Susat & Partner, Hamburg) und - als Referats-/Teamleiter - in der Immobilienwirtschaft (TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH / TLG Immobilien GmbH, jetzt: TLG Immobilien AG)
- Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) in Berlin-Karlshorst (1997 - 1998)
- Studium der Immobilienökonomie in Leipzig (ADI - Akademie der Immobilienwirtschaft); Abschluss: Diplom-Immobilienökonom (ADI)
- Nottingham Trent University, Nottingham, U.K. / Abschluss: Master of Science (M.Sc.) in Real Estate
- Anwaltliche Tätigkeit für Leinen & Derichs im Büro Berlin 2002 - 2004
- Gründung der Sozietät Rohde & Späth Rechtsanwälte 2005 (bis 2012)
Zugelassen am Landgericht und am Kammergericht Berlin und vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltskurses Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde darf die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" führen.
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Fachanwaltsbezeichnungen führen, gilt ab 2015 zudem eine Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden (früher: 10 Zeitstunden) je Fachgebiet im Kalenderjahr. Natürlich kommt Rechtsanwalt Dr. Rohde dieser Verpflichtung nach.
Die KANZLEI DR. ROHDE hat - von wenigen Mandaten abgesehen - ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt auf folgenden Rechtsgebieten:
Kapitalanlagerecht ▪ Bankrecht ▪ Immobilien-/Miet-/Wohnungseigentumsrecht ▪ Vertriebs- und Maklerrecht ▪ Leasingrecht ▪ Versicherungsrecht ▪ Erbrecht / Testamentsvollstreckung
Die Fokussierung gewährleistet eine sachgerechte Bearbeitung der angenommen Mandate unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Was hier nicht bearbeitet werden kann, wird hier auch nicht angenommen. Es gibt umfangreiche und ganz spezielle Mandate, die die Hinzuziehung von anderen Berufsträgern (auch von Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern), von Gutachtern, Sachverständigen oder sonstigen Fachleuten (insbesondere von Immobilienfachleuten) erfordern. Deren Hinzuziehung erfolgt in Abstimmung mit der Mandantschaft.
Der Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde, ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
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MITGLIEDSCHAFTEN:
ARGE Bank- und
Kapitalmarktrecht
DAV: Deutscher
Anwaltverein
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V.
Bankrechtliche Vereinigung e.V.