ERSTBERATUNG - Ein erster Überblick über Erfolgsaussichten und Kosten
Wenn Sie beispielsweise in Fällen fehlerhafter Anlageberatung unsicher sind, ob es überhaupt Sinn macht, ein Mandat zu erteilen (und Sie nicht "schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen" wollen), sollten Sie gleichwohl die Chance nicht ungenutzt lassen, sich im Rahmen einer Erstberatung über die Rechtslage und die Aussichten informieren, im Falle eines für Sie günstigen Urteils auch tatsächlich Zahlungen vom möglichen Anspruchsgegner (z. B. Berater / Vermittler) zu erhalten. Auch wenn die Antwort für Sie - die Erfolgsaussichten (Beweislage!) oder das Vollstreckungsrisiko betreffend ("Schuldner hat nichts") - unbefriedigend ausfallen sollte, hat das Ergebnis der Erstberatung einen Nutzen: Sie wenden nicht sinnlos Kosten für eine Auseinandersetzung auf, die zu nichts führt oder Sie mit weiteren - teilweise erheblichen - Kosten für Gerichte und Gegner belasten kann. Das Ergebnis der Beratung kann Ihnen auch helfen, mit der "Sache abzuschließen."
Sie können gerne mit der KANZLEI DR. ROHDE per E-Mail Kontakt aufnehmen und kurz Ihren Fall schildern; ich spreche dann gerne mit Ihnen. Für mich steht die persönliche und individuelle Beratung im Vordergrund. Ich prüfe immer im Einzelfall, ob ich Sie beraten und vertreten kann. Es kann durchaus sein, dass ich Ihnen mitteile, dass ich Sie nicht beraten und Ihren Fall nicht übernehmen kann. Idealerweise lernen wir uns persönlich in meiner Kanzlei kennen. Sollte das nicht möglich sein, müssen wir in jedem Fall telefonieren; so können wir - Sie und ich - entscheiden, ob wir Ihr Problem gemeinsam angehen wollen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, teilen Sie bitte mit, bei welcher Gesellschaft der Versicherungsvertrag besteht. Bitte geben Sie unbedingt die Nummer des Versicherungsscheines / die Vertragsnummer an. Ich prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Bitte teilen Sie mit, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde. Sollten Sie den Versicherer gewechselt haben, teilen Sie dies (und den Namen des Vorversicheres und die frühere Vertragsnummer) bitte mit.
Wenn Ihnen (Prospekt-)Unterlagen übergeben wurden, teilen Sie dies bitte mit. Von Interesse ist hier vor allem: Haben Sie diese Unterlagen noch und wann wurden Ihnen diese übergeben? Gibt es Zeugen, die beim Beratungsgespräch dabei waren? Welchen Sinn (z. B. Altersvorsorge) sollte die Kapitalanlage haben? Was wurde Ihnen zur Sicherheit der Anlage gesagt? Wurde ein Totalverlustrisiko oder eine etwaige Nachschusspflicht / Haftung angesprochen?
Für etwaige Rückfragen sollten Sie eine Telefonnummer angeben. Gerne bleiben wir auch per E-Mail in Kontakt. Wenn die Sache offensichtlich keinen Sinn macht oder ich das Mandat nicht bearbeiten kann, wird Ihnen dies so schnell wie möglich mitgeteilt. Das ist selbstverständlich. Ich werde nie tätig, wenn ich - nach Durchsicht Ihrer Unterlagen - nicht die Einschätzung habe, dass ich Sie wirklich gut vertreten kann. Wenn der Fall keine Aussicht auf Erfolg hat, dann sage ich Ihnen dies auch.
Sollte der Fall für eine Erstberatung nicht geeignet sein (weil die Rechtslage beispielsweise kompliziert oder - insbesondere bei Fragen der Prospekthaftung - ein höherer Bearbeitungsaufwand erforderlich ist), wird Ihnen auch dies umgehend mitgeteilt.
Natürlich können Sie sich auch bei anderen Rechtsfragen, die zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei gehören, an die KANZLEI DR. ROHDE wenden. Bei Sachverhalten, die zum Tätigkeitsschwerpunkt der KANZLEI DR. ROHDE gehören, lässt sich in der Regel sehr schnell sagen, ob - prinzipiell - eine anwaltliche Interessenvertretung Sinn macht oder nicht. Auch hier gilt: Was ich nicht kann, mache ich auch nicht. Und ob ich Sie beraten und vertreten kann, prüfe ich immer, bevor ich für Sie tätig werde.