L e a s i n g r e c h t
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.
Gemäß § 14 l Nr. 6 der Fachanwaltsordnung (FAO) gehören besondere Kenntnisse des Leasingrechts zu den besonderen Kenntnissen, die ein Anwalt zur Berechtigung und Führung des Fachanwaltstitels für Bank- und Kapitalmarktrecht nachweisen muss.
Leasing (von to lease „mieten“ / „pachten“) ist im zivilrechtlichen Sinne ein Nutzungsüberlassungsvertrag oder – wie man auch sagt – ein sog. „atypischer“ Mietvertrag. Leasing ist aber vor allem eine Form der Finanzierung eines Konsum- oder Investitionsgegenstandes. Der Leasinggeber beschafft und finanziert das Leasingobjekt und überlässt diese dem Leasinggeber gegen Zahlung eines vertraglich vereinbarten Entgelts zur Nutzung. Den Leasingnehmer treffen aber mehr Verpflichtungen als den gewöhnlichen Miete. Von der Miete unterscheidet sich das Leasing durch dadurch, dass die mietvertraglich vom Vermieter geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw. der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer abgewälzt wird. Dies erfolgt im Austausch gegen die Abtretung der Kaufrechte seitens des Leasinggebers. Der Leasingnehmer trägt die Sach- und Preisgefahr.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. jur. Andreas Rohde vertritt Ihre Interessen als Leasinggeber oder Leasingnehmer außergerichtlich und – wenn es sein muss – auch vor den zuständigen Gerichten.