RECHTSANWALT / FACHANWALT für BANK- und KAPITALMARKTRECHT
Dr. ANDREAS ROHDE, M.Sc.
Dipl.-Immobilienökonom (ADI) / M.Sc. Real Estate (Nottingham Trent University, U.K.)
BERUFLICHE STATIONEN / ERFAHRUNGEN:
Ein Grund für die sorgfältige und erfolgreiche Vertretung geschädigter Kapitalanleger ist sicherlich auch in den beruflichen Erfahrungen des Kanzleiinhabers, der Sie ganz persönlich betreut, zu finden. Zu den wichtigsten Daten und beruflichen Erfahrungen des Kanzleiinhabers DR. ROHDE hier nur soviel:
- Geboren in Kiel / Besuch der Bismarckschule (Gymnasium) in Elmshorn
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Bonn und Genf (1979 - 1984); Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung
- Referendariat in Hamburg; Stationen / Ausbildung beim Land- und Oberlandesgericht Hamburg, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg, bei Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dem Finanzamt Hamburg-Elbufer und in der Rechtsabteilung der Commerzbank AG, Filiale Hamburg
- Vereidigung als Rechtsanwalt 1989
- Promotion zum Dr. jur. 1992 (Universität Hamburg) bei Prof. Dr. Hans-Hermann Seiler. Gegenstand der Dissertation: "Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhältnis zum Unmöglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtlicher Sicht."
- Während Studium und Promotion Auslandsaufenthalte: Universität Genf 1981/82, Universität Straßburg 1982, London School of Economics 1982 (Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes - DAAD) und London City of Polytechnic 1989: Summer School in Banking & Finance
- Berufliche Stationen bei einer deutschen Großbank (Commerzbank AG, Filiale Hamburg, Zweigstelle Ahrensburg), Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (u.a Susat & Partner, Hamburg) und - als Referats-/Teamleiter - in der Immobilienwirtschaft (TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH / TLG Immobilien GmbH, jetzt: TLG Immobilien AG)
- Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) in Berlin-Karlshorst (1997 - 1998)
- Studium der Immobilienökonomie in Leipzig (ADI - Akademie der Immobilienwirtschaft); Abschluss: Diplom-Immobilienökonom (ADI)
- Nottingham Trent University, Nottingham, U.K. / Abschluss: Master of Science (M.Sc.) in Real Estate
- Anwaltliche Tätigkeit für Leinen & Derichs im Büro Berlin 2002 - 2004
- Gründung der Sozietät Rohde & Späth Rechtsanwälte 2005 (bis 2012)
Zugelassen am Landgericht und am Kammergericht Berlin und vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltskurses Bank- und Kapitalmarktrecht. Gemäß § 14l Fachanwaltsordnung sind für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht besondere Kenntnisse nachzuweisen, und zwar in den Bereichen:
1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht,
c) das Konto und dessen Sonderformen,
2. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
3. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
4. sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG - z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
5. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
6. Factoring/Leasing,
7. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
8. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
9. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
10. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde darf die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" führen.
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Fachanwaltsbezeichnungen führen, gilt ab 2015 zudem eine Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden (früher: 10 Zeitstunden) je Fachgebiet im Kalenderjahr. Natürlich kommt Rechtsanwalt Dr. Rohde dieser Verpflichtung nach.
Die KANZLEI DR. ROHDE hat - von wenigen Mandaten abgesehen - ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt auf folgenden Rechtsgebieten:
Kapitalanlagerecht ▪ Bankrecht ▪ Immobilien-/Miet-/Wohnungseigentumsrecht ▪ Vertriebs- und Maklerrecht ▪ Leasingrecht ▪ Versicherungsrecht ▪ Erbrecht / Testamentsvollstreckung
Die Fokussierung gewährleistet eine sachgerechte Bearbeitung der angenommen Mandate unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Was hier nicht bearbeitet werden kann, wird hier auch nicht angenommen. Es gibt umfangreiche und ganz spezielle Mandate, die die Hinzuziehung von anderen Berufsträgern (auch von Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern), von Gutachtern, Sachverständigen oder sonstigen Fachleuten (insbesondere von Immobilienfachleuten) erfordern. Deren Hinzuziehung erfolgt in Abstimmung mit der Mandantschaft.
Der Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde, ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
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MITGLIEDSCHAFTEN:
ARGE Bank- und
Kapitalmarktrecht
ARGE Erbrecht
ARGE Versicherungsrecht
DAV: Deutscher
Anwaltverein
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V.
Bankrechtliche Vereinigung e.V.