Anleger fürchten um ihr Geld! Haftung der Vermittler steht im Focus!
Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH haben jeweils am 15.3.2018 beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Als Marktführer in ihrem Segment betreuten die drei P&R Gesellschaften zuletzt rund 51.000 Anleger.
Mit Beschluss vom 19.3.2018 bestellte das Insolvenzgericht den Kollegen Dr. Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH. Rechtsanwalt Dr. Heinke, ebenfalls von der Kanzlei JAFFÉ, wurde am 19.3.2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Leasing GmbH bestellt.
Wegen der Vielzahl der betroffenen Anleger können individuelle Anfragen zum Insolvenzverfahren weder von den betroffenen Gesellschaften noch von der vorläufigen Insolvenzverwaltung oder dem Insolvenzgericht beantwortet werden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter sind seit ihrer Bestellung als Gutachter damit befasst, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften zu beurteilen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Sanierung im Insolvenzverfahren zu prüfen.
Die vorläufige Insolvenzverwaltung hat zwischenzeitlich mitgeteilt:
„Neben der Bestandsaufnahme hat für uns Priorität, die erheblichen Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Container-Vermietung für die Anleger und Gläubiger der insolventen Gesellschaften zu sichern. Aus diesem Grund soll auch der Betrieb der Gesellschaften weltweit fortgeführt werden, um Einnahmen zu erzielen. Wir haben Verständnis für die schwierige Lage der Anleger, bitten aber zugleich darum Ruhe zu bewahren. Eine eigene Verwertung der Container durch die Anleger macht wirtschaftlich keinen Sinn, schon weil mit den Containern langfristige Mieteinnahmen erzielt werden sollen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung, ist eine Einzelverwertung am Markt durch die Anleger auch faktisch gar nicht möglich. Auch können Container, die auf der ganzen Welt im Einsatz sind, schon aus tatsächlichen und aus Kostengründen von den Anlegern nicht einfach abgeholt werden. Jeder Versuch in diese Richtung würde erheblichen Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust gehen kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen. Wir werden im Rahmen der Fortführung alles tun, was möglich ist, um solche Schäden zu vermeiden, das Vermögen zunächst zu sichern, und dann zu entscheiden, wie eine Verwertung erfolgt. Unser Ziel ist es, die berechtigen Ansprüche der Anleger nach den gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu befriedigen.“
Die KANZLEI DR. ROHDE hilft Anlegern, die in Container der P & R Gruppe investiert haben, ihre Rechte geltend zu machen. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Banken, Anlageberater und –vermittler werden sich die Frage gefallen lassen müssen, wie sie diese Anlage empfehlen konnten. Dr. Rohde: "In erster Linie werden Schadenersatzansprüche gegen den Vertrieb, Berater und Vermittler, zu prüfen sein!" Hier sollte man schnell handeln!