Kapitalanlagerecht ▪ Bankrecht ▪ Immobilien-/Miet-/Wohnungseigentumsrecht ▪ Vertriebs- und Maklerrecht ▪ Leasingrecht ▪ Versicherungsrecht ▪ Erbrecht / Testamentsvollstreckung
RECHTSANWALT / FACHANWALT für BANK- und KAPITALMARKTRECHT
Dr. jur. ANDREAS ROHDE, M.Sc.
Dipl.-Immobilienökonom (ADI) / M.Sc. Real Estate (Nottingham Trent University, U.K.)
Herzlich willkommen!
Die KANZLEI DR. ROHDE - Friedrichstraße 95, 10117 Berlin - vertritt nachweisbar erfolgreich die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde, M.Sc. ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die Kanzlei vertritt Ihre Interessen aber auch bei anderen Problemen aus dem Bereich des Kapitalanlage-/Bankrechts, des Immobilien-/Miet-/Wohnungseigentumsrechts, des Vertriebs- und Maklerrechts, des Leasingrechts, des Versicherungsrechts und des Erbrechts, wozu auch die Testamentsvollstreckung gehört.
Wenn Sie ein verlustreiches oder ein für Sie jedenfalls persönlich ungeeignetes Investment rückabwickeln wollen und / oder Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung / - vermittlung geltend machen möchten (oder sich insoweit erst einmal beraten lassen wollen), sind Sie hier ebenfalls richtig.
Die KANZLEI DR. ROHDE nimmt die Interessen geschädigter Kapitalanleger außergerichtlich und - falls erforderlich - auch vor den zuständigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet wahr. In vielen Fällen konnte für die Mandanten voller Schadenersatz durchgesetzt werden.
Auch außergerichtlich konnten in Anbetracht der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Beweislast sehr befriedigende Ergebnisse erzielt werden. Ziel sollte immer sein, langjährige - belastende - Prozesse mit hohen Kosten und ungewissen Ausgang zu vermeiden. In weiteren Fällen wurden - auch vor Gericht (in I. oder II. Instanz) - für die Mandanten erfreuliche Vergleiche geschlossen, über die man nicht berichten darf und über die man daher auch nichts liest, weil Stillschweigen vereinbart wurde.
Bei Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) betreut Sie die KANZLEI DR. ROHDE selbstverständlich weiter. Die Prozessführung selber erfolgt - weil so zwingend geregelt - durch beim BGH zugelassene Rechtsanwälte, die allein vor dem BGH auftreten dürfen. Im Fall der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG hat der BGH beispielsweise die ersten Urteile, die Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde für Geschädigte der WBG Leipzig-West AG vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 5 U 51/10 und Az. 5 U 103/10) erstritten hat, bestätigt (BGH Az. XI ZR 344/11 und Az. XI ZR 335/11).
Sprechen Sie mich an: Wenn Sie beispielsweise in Fällen fehlerhafter Anlageberatung unsicher sind, ob es überhaupt Sinn macht, ein Mandat zu erteilen (und Sie nicht "schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen" wollen), sollten Sie gleichwohl die Chance nicht ungenutzt lassen, sich im Rahmen einer Erstberatung über die Rechtslage und die Aussichten informieren, im Falle eines für Sie günstigen Urteils auch tatsächlich Zahlungen vom möglichen Anspruchsgegner (z. B. Berater / Vermittler) zu erhalten. Auch wenn die Antwort für Sie - die Erfolgsaussichten (Beweislage!) oder das Vollstreckungsrisiko betreffend ("Schuldner hat nichts") - unbefriedigend ausfallen sollte, hat das Ergebnis der Erstberatung einen Nutzen: Sie wenden nicht sinnlos Kosten für eine Auseinandersetzung auf, die zu nichts führt oder Sie mit weiteren - teilweise erheblichen - Kosten für Gerichte und Gegner belasten kann. Das Ergebnis der Beratung kann Ihnen auch helfen, mit der "Sache abzuschließen."
Für mich steht die persönliche und individuelle Beratung im Vordergrund. Ich prüfe immer im Einzelfall, ob ich Sie beraten und vertreten kann. Es kann durchaus sein, dass ich Ihnen mitteile, dass ich Sie nicht beraten und Ihren Fall nicht übernehmen kann. Idealerweise lernen wir uns persönlich in meiner Kanzlei kennen. Sollte das nicht möglich sein, müssen wir in jedem Fall telefonieren; so können wir - Sie und ich - entscheiden, ob wir Ihr Problem gemeinsam angehen wollen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, teilen Sie bitte mit, bei welcher Gesellschaft der Versicherungsvertrag besteht. Bitte geben Sie unbedingt die Nummer des Versicherungsscheines / die Vertragsnummer an. Ich prüfe, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist. Bitte teilen Sie mit, wann der Versicherungsvertrag geschlossen wurde. Sollten Sie den Versicherer gewechselt haben, teilen Sie dies (und den Namen des Vorversicheres und die frühere Vertragsnummer) bitte mit.
Für etwaige Rückfragen sollten Sie eine Telefonnummer angeben. Gerne bleiben wir auch per E-Mail in Kontakt. Wenn die Sache offensichtlich keinen Sinn macht oder ich das Mandat nicht bearbeiten kann, wird Ihnen dies so schnell wie möglich mitgeteilt. Das ist selbstverständlich. Ich werde nie tätig, wenn ich - nach Durchsicht Ihrer Unterlagen - nicht die Einschätzung habe, dass ich Sie wirklich gut vertreten kann. Wenn der Fall keine Aussicht auf Erfolg hat, dann sage ich Ihnen dies auch.
Sollte der Fall für eine Erstberatung nicht geeignet sein (weil der Sachverhalt umfangreich oder die Rechtslage kompliziert ist), wird Ihnen dies auch umgehend mitgeteilt. Wenn Sie bereits entschlossen sind, rechtliche Schritte einzuleiten, vertrete ich Sie natürlich - wenn die Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder Sie ein Interesse haben, dass ich gleichwohl tätig werde. Voraussetzung ist aber, dass wir beide "miteinander können", also "die Chemie stimmt".
Sie können sich bei allen Rechtsfragen, die zum Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei gehören, an mich wenden. Bei Sachverhalten, die zum Tätigkeitsschwerpunkt der KANZLEI DR. ROHDE gehören, lässt sich in der Regel sehr schnell sagen, ob - prinzipiell - eine anwaltliche Interessenvertretung Sinn macht oder nicht. Es gilt: Was ich nicht kann, mache ich auch nicht. Und ob ich Sie beraten und vertreten kann, prüfe ich immer, bevor ich für Sie tätig werde.
Auch soweit es um Fragen geht, die nicht zum engeren Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehören, wird Ihnen gerne weitergeholfen, insbesondere durch Hinzuziehung von spezialisierten Kollegen bzw. anderer Berufsträger (Steuerberater / Wirtschaftsprüfer) oder durch Nennung entsprechend qualifizierter Kollegen. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist die Deckungsschutzanfrage kostenfrei.
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
Bank- und Kapitalanlagerecht
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.
Tätigkeitsschwerpunkte der KANZLEI DR. ROHDE im Zusammenhang mit Haftungsfragen - insbesondere wegen fehlerhafter Anlageberatung, Prospekthaftung, Vermögensverwaltung - sind vor allem:
- Wertpapieranlagen (insbesondere Aktien / Schuldverschreibungen / Zertifikate / offene Immobilienfonds) / nicht börsennotierte Inhaber-Teilschuldverschreibungen / Genussrechte;
- "geschlossene" Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts;
- typische und atypisch stille Unternehmensbeteiligungen mit sehr hohem Totalverlustrisiko;
- direkte - fremdfinanzierte - Investitionen in Immobilieneigentum ("Schrottimmobilien"); meistens geht es hier um den Erwerb von völlig überteuerten Eigentumswohnungen;
- Schiffsbeteiligungen / Flugzeug- und sonstige Leasingfonds - unternehmerische Beteiligungen mit hohem Risiko;
- Medienfonds ("Filmfonds") - unternehmerische Beteiligungen mit traditionell schlechter Performance und steuerlichen Risiken (Totalverlustrisiko);
- Lebensversicherungsfonds (die meist nicht das halten, was versprochen wurde);
- "Neue Energie-Fonds" / "Öko-Investments" und andere unternehmerische Beteiligungen mit Totalverlustrisiko;
- Vermögensverwaltungsverträge.
Vermittler-, Makler- und Vertriebsrecht
Die KANZLEI DR. ROHDE vertritt vor allem Maklerkunden, aber auch Makler, sodass Mandanten davon ausgehen können, dass die jeweilige Interessenlage und Argumentation sowie die entsprechende Rechtsprechung gut bekannt sind.
Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Hier liegt ein anwaltlicher Schwerpunkt der Kanzlei in der Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen
Wohn- und Gewerbemietrecht
Die KANZLEI DR. ROHDE vertritt im Wohnraum- und Gewerbemietrecht Mieter und Vermieter. Eine frühzeitige (!), fachkundige Beratung kann viel Zeit, Nerven und letztlich auch eine Menge Geld sparen. So sollten Mieter beispielsweise (insbesondere bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung) nicht zu lange untätig bleiben, wenn Mängel auftreten. Vermieter sollten bei Verzug mit Mietzahlungen nicht zu lange auf einen glücklichen Ausgang vertrauen.
Sie können sich an die Kanzlei wenden, wenn es um die Prüfung, Gestaltung, Verhandlung, Durchführung, Verlängerung und Beendigung von Wohn- und Gewerbemietverhältnissen geht, hier insbesondere auch – im Wohnungsmietrecht – bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Die KANZLEI DR. ROHDE hilft bei der Vorbereitung und Einreichung einer Räumungsklage oder der Verteidigung gegen eine ungerechtfertigte Klage auf Räumung, insbesondere bei einem nur vorgetäuschten Eigenbedarf. Ebenso werden Sie unterstützt bei der Beantragung und Begleitung der Vollstreckung (Räumung der Wohnung). Die Vertretung vor Gericht überlassen Sie der Kanzlei. Darum müssen Sie sich nicht kümmern.
Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält Regelungen darüber, wie Wohnungs- und/oder Teileigentum begründet werden kann, über dessen gemeinschaftliche Verwaltung durch die Wohnungs- und/oder Teileigentümer und den Verwalter, die Bildung der Instandhaltungsrücklage sowie über das gerichtliche Verfahren in Wohnungseigentumssachen.
Die KANZLEI DR. ROHDE berät und vertritt Sie außergerichtlich und – falls erforderlich – auch vor Gericht bei allen hier auftretenden Problemen und Streitigkeiten. Die KANZLEI DR. ROHDE berät Sie auch, wenn Sie sich für den Erwerb einer Eigentumswohnung interessieren.
Erbrecht
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Kein Testament oder ein schlechtes Testament sind eine große Gefahr für das Vermögen. Ein langjähriger Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer kosten nicht nur, sondern belasten auch die Beteiligten. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde berät Sie bei der Nachlassplanung. Wenn es nicht anders geht: Die KANZLEI DR. ROHDE vertritt Sie auch außergerichtlich und / oder gerichtlich bundesweit bei allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Erbfall. Ein Erbfall kann also ganz erheblichen Beratungsbedarf auslösen und großes Streitpotential beinhalten. Zögern Sie nicht, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen!
Testamentsvollstreckung
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.
Durch eine vom Erblasser angeordnete Testamentsvollstreckung wird – wenn alles richtig läuft – die Umsetzung der letztwilligen Verfügung sichergestellt. Vorstellungen und Ziele des Erblassers lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Nachlassabwicklung oder deren Verwaltung in den Händen eines Testamentsvollstreckers liegt. Auch insoweit bietet Ihnen die Kanzlei DR. ROHDE an, sie rechtzeitig zu beraten und - wenn Sie es wünschen - auch die Testamentsvollstreckung zu übernehmen.
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