KANZLEI DR. ROHDE prüft Ansprüche auf Schadenersatz!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. ANDREAS ROHDE, M.Sc. in Real Estate (Nottingham Trent University)
Diplom-Immobilienökonom (ADI)
Aktuell:
Post von der Staatsanwaltschaft St. Gallen
Viele Anleger werden in diesen Zeiten Post von der Staatsanwaltschaft St. Gallen bekommen haben. Leider ist es doch nicht so schön, wie viele Vermittler ihren Kunden vermittelt haben: "Alles wird gut. Das Geld kommt. Ganz sicher."
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen führt "eine Strafuntersuchung gegen August FIECHTER wegen des Verdachts der Veruntreuung als Vermögensverwalter sowie weiterer Delikte." Genauer: Es geht um: "Qualifizierte Veruntreuung, ev. gewerbsmässigen Betrug."
Das hat ja lange gedauert.
Viele Vermittler hatten schon gedacht, sie könnten sich in die "Verjährung retten". Mit allen fadenscheinigen Versprechungen hielten sie ihre Kunden hin. Das wird jetzt nicht mehr funktionieren. Auch die sog. Konkursdividende wird gering ausfallen. Die Anleger werden einen ganz erheblichen Verlust erleiden, wenn nicht gar einen Totalverlust. Viele Anleger wissen wahrscheinlich immer noch nicht, wie es um ihre Einlage steht.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen fragt insoweit auch nach Kontakten / Anlagen / Angeboten bezüglich der Inofina AG, der Swissgermann AG, des Keyco Strategy Selection Fund oder des AAA Investment Partners Structured Investment Fund.
Den Geschädigten kann man nur raten, sich an an die Verantwortlichen zu halten; insbesondere aber auch an ihre Vermittler. Häufig ist es aber so, dass die Vermittler abstreiten, Anlagen bei den genannten Firmen überhaupt vermittelt zu haben. Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde kann dies aber meist widerlegen; insbesondere schon aufgrund der Vielzahl der Fälle, die hier gemeldet worden sind. Eine Vielzahl von Klagen ist eingereicht!
Geschädigte sollten die Verjährungsregelungen des BGB nicht außer Acht lassen! Das "Geschäft" mit den Firmen des Herrn Fiechter läuft schon seit Jahren; in einigen Fällen ist allerdings bereits Verjährung eingetreten. Lange warten, ist nicht vorteilhaft.
Frühere Meldung:
Keyco AG insolvent!
Auch die Keyco GmbH weist im Jahresabschluss wieder einen Verlust aus!
Mit Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht vom 15.2.2018 wurde über die
Keyco AG
der Konkurs (Insolvenz) mit Wirkung ab 19.2.2018, 08:00 Uhr, eröffnet. Die Gesellschaft wird nur zum Zweck der Konkursliquidation unter der Firma "Keyco AG in Liquidation" weitergeführt.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hatte bereits mit superprovisorischer Verfügung vom 22.12.2016 einen Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Der Untersuchungsbeauftragte wurde ermächtigt, anstelle der Organe für die Gesellschaft allein zu handeln. Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen. Rechtsanwalt Dr. Rohde, der von Geschädigten mandatiert worden war, stand von Anfang an im Kontakt mit dem Untersuchungsbeauftragten und der Geschäftsführung. Der Gesellschaft wurde vorgeworfen, Bankgeschäfte zu tätigen, für die sie keine Erlaubnis hatte. Bislang konnte das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen werden (siehe hierzu unten unter "Update").
Betroffene können sich direkt an Rechtsanwalt Dr. Rohde wenden. Die KANZLEI DR. ROHDE prüft Schadenersatzansprüche und übernimmt auch die Forderungsanmeldung (wenn diese wieder möglich ist - siehe unten unter "Update"). Die KANZLEI DR. ROHDE übernimmt zudem - kostenfrei - die Deckungsschutzanfrage, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Rechtsschutzversicherung muss vor der Kapitalanlage bei der Keyco AG bestanden haben.
Anlagevermittler und -berater, deren Haftung natürlich als erstes geprüft wird, werden sich fragen lassen müssen, wieso sie meinten, Anlagen bei der Keyco AG als sichere Anlage empfehlen zu können. Anleger, die sich an die KANZLEI DR. ROHDE gewandt haben, berichteten, dass ihre Anlageberater / -vermittler sie nicht über die von der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht eingeleiteten Maßnahmen und die Konkurseröffnung informiert haben. Die Anlage wurde auch zur Altersversorgung geeignet angeboten. Von einer sicheren Anlage kann jedoch keine Rede sein.
Kunden der Keyco AG sollten sich nicht davon abhalten lassen, rechtlichen Rat einzuholen. Es besteht auch die Gefahr, dass begründete Schadenersatzansprüche verjähren.
Von der Insolvenz der Keyco AG Betroffene können sich an die KANZLEI DR. ROHDE wenden.
Bitte übersenden Sie in Ablichtung die Zeichnungsunterlagen (Vor- und Rückseite) per Post, FAX oder per E-Mail. Bitte teilen Sie auch mit, wer Ihnen den Vertrag vermittelt hat. Sie erhalten dann ein Angebot hinsichtlich der in Betracht kommenden anwaltlichen Interessenvertretung.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, teilen Sie bitte mit, wer der Rechtsschutzversicherer ist und wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Für eine Deckungsschutzanfrage wird auch die Versicherungsscheinnummer benötigt.
Auch Zeichner der von der Keyco GmbH begebenen Nachrangdarlehen sollten sich anwaltlich beraten lassen.
Auch insoweit steht Ihnen die KANZLEI DR. ROHDE als Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch insoweit wird gebeten, die Zeichnungsunterlagen zuzusenden.
Bitte teilen Sie auch mit, wer Ihnen diese Anlage vermittelt hat. Sie erhalten dann ein Angebot hinsichtlich der in Betracht kommenden anwaltlichen Interessenvertretung.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, teilen Sie auch hier bitte mit, wer der Rechtsschutzversicherer ist und wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Für eine Deckungsschutzanfrage wird auch die Versicherungsscheinnummer benötigt.
In beiden Fällen kann nicht von einer sicheren Anlage gesprochen werden.
Vorangegangene Meldungen:
"Keyco AG, in Wil SG, CHE-100.834.483, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 40 vom 27.02.2014, Publ. 1369681). Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mit superprovisorischer Verfügung vom 22. Dezember 2016 Giuseppe Mongiovi, von Glarus Süd, in Stadelhoferstrasse 33, 8024 Zürich, als Untersuchungsbeauftragten eingesetzt. Der Untersuchungsbeauftragte wird ermächtigt, anstelle der Organe für die Gesellschaft allein zu handeln. Er vertritt die Gesellschaft mit Einzelunterschrift. Den bisherigen Organen wird untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen."
Die Keyco AG war in Deutschland auch an der Keyco GmbH, früher Oberaurach, jetzt Burgpreppach, beteiligt. Die Keyco GmbH wurde nach Angaben der Gesellschaft 2010 von drei Gesellschaftern, nämlich von Herrn Harald Schmittwolf, Frau Dagmar Eichner sowie der Keyco AG gegründet. Herr Schmittwolf ist Vorstand und Frau Eichner ist Aufsichtsratsvorsitzende der Vereinigte Finanzkaufleute in Deutschland AG / Oberaurach.
Die Gründungsgesellschafterin Dagmar Eichner hat mit notariell beurkundetem Veräußerungs- und Abtretungsvertrag vom 27.7.2016 ihre Gesellschafterstellung jeweils hälftig an die beiden Mitgesellschafter, nämlich Herrn Schmittwolf und die Keyco AG, abgetreten.
Wie sich die Insolvenz der Keyco AG auf die Keyco GmbH auswirkt, lässt sich noch nicht abschätzen. Die Keyco GmbH wies in ihrem Lagebericht 2016 bereits darauf hin, dass sich aus der Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten Risiken ergeben könnten. Im Lagebericht 2017 wird dann ausgeführt: "Aufgrund der im Jahr 2017 aufgetretenen angespannten Lage der Keyco AG mit Sitz in der Schweiz, die im Moment noch unter der Aufsicht der FINMA Schweiz steht, wurden im Jahr 2017 die Gesellschafteranteile der Keyco AG gemäß der Satzung in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 13. September 2017 eingezogen, um für die Keyco GmbH einer negativen Einwirkung dieses Umstandes entgegenzutreten. Somit ist Herr Harald Schmittwolf alleiniger Gesellschafter der GmbH."
Hiervon abgesehen: Für den Jahresabschluss der Keyco GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2017 ist nur ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt worden. Das ist kein gutes Zeichen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die den Jahresabschluss für 2017 geprüft hat, führte insoweit aus:
"Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkungen zu keinen Einwendungen geführt: Die Bewertung der ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 91.357,57 und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Euro 4.290.151,60 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir keine Nachweise erlangen und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über diese Posten gewinnen konnten. In diesem Zusammenhang fehlt im Anhang die erforderliche Angabe gem. § 285 Nr. 11 HGB. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist."
Das Testat hat das Datum 11.10.2018.
In 2016 lag der "Fokus" der Keyco GmbH, deren Geschäftsführer Herr Harald Schmittwolf auch Vorstand der Vereinigte Finanzkaufleute in Deutschland AG ist, auf der Beschaffung von Kapital, welches "für die geplanten Immobilienprojekte" sowie den "Kauf von nachhaltigen Versicherungsbeständen" eingesetzt werden sollte. Dazu wurden weitere nachrangige Darlehen eingeworben. "Als Anlageobjekt wurde 2016 einerseits die schweizerische Swissgerman AG erworben, welche im Berichtsjahr vor allem für die Erwirtschaftung von Zinserträgen aus der vorhandenen Liquidität verantworltich zeichnete. Andererseits wurde im Dezember 2016 der Kauf der ersten Immobilie vollzogen." Die Keyco GmbH erwirtschaftete 2016 einen Verlust in Höhe von 17.000,00 Euro.
Verkäuferin der in 2016 von der Keyco GmbH erworbenen Immobilie war die Vereinigte Finanzkaufleute in Deutschland AG. Bei dem "Anlageobjekt", das als "Pilotprojekt" bezeichnet wird, handelt es sich um ein ehemaliges Milchwerk. Die Keyco GmbH beabsichtigte, "dieses zu einem modernen Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäude mit verschiedenen Büro- und Tagungsräumen um- und auszubauen."
Parteien des Aktienkaufvertrages (Erwerb von 1.000 Inhaberaktien der Swissgerman AG) waren die Keyco AG und die Keyco GmbH.
Zum Ende des Berichtsjahres 2017 wurde bei der Keyco GmbH ein Verlust von fast 48.000,00 Euro erwirtschaftet. "Um einer möglichen bilanziellen Überschuldung aufgrund der mäßigen Ertrags- und Liquiditätslage im Jahr 2017 vorzubeugen, wurde zum Ausgleich des entstandenen Fehlbetrags ein Nachschuss in die Kapitalrücklage geleistet."
Im Lagebericht 2017 wird gleichwohl ausgeführt: "Die Keyco GmbH besitzt in 2017 eine solide Vermögenslage. Die Aktiva des Unternehmens belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEuro 4.885,7. Wesentliche Position hierbei bilden die als Festzinsanlagen vergebenen Darlehen in Höhe von TEuro 4.200,0 gegen unserem Tochterunternehmen Swissgerman AG sowie liquiden Mittel von insgesamt TEuro 358,4."
Bedenklich ist daher, was im eingeschränkten Wirtschaftsprüfertestat (Bestätigungsvermerk) zu lesen ist:
"Die Bewertung der ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 91.357,57 und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Euro 4.290.151,60 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir keine Nachweise erlangen und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über diese Posten gewinnen konnten."
Update:
Die FINMA hatte am 19.2.2018 über das Vermögen der Keyco AG den Konkurs eröffnet. Die Konkurseröffnung wurde vom Schweizer Bundesgericht aufgehoben. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens verwies die Keyco AG auf eine Gläubigerinformation der Liquidatorin v. Kameke, aus der abzuleiten war, dass eine Überschuldung nicht vorlag. Die Keyco AG sei auch nicht illiquide gewesen. Das Verfahren ist - wie die FINMA mitteilte - nun wieder bei ihr. Diese muss eine neue Liquidationsverfügung erlassen.
Das Vorstehende bedeutet nicht, dass die Anleger mit der Rückzahlung ihrer Einlage rechnen können. Die Keyco AG ist in jedem Fall zu liquidieren.
In der Zeit nach dem Gläubigerzirkular vom 16.7.2018 haben sich eine Vielzahl von Anlegern gemeldet. Deren Forderungen übersteigen die im Gläubigerzirkular vom 16.7.2018 mitgeteilten Vermögenswerte bei weitem. Insoweit wird mit einer neuen Verfügung zu rechnen sein; diese wird erneut die Abwicklung der Keyco AG im Wege des Konkurses (und nicht der freiwilligen Liquidation) anordnen.
Dass die Keyco AG ohne die erforderliche Bewilligung Publikumseinlagen entgegengenommen hat, ist rechtskräftig festgestellt.
Achtung: Es gibt im deutschen Recht eine - taggenaue - Höchstverjährungsfrist von 10 Jahren! Daneben ist aber auch die kürzere Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB zu beachten!
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NEV New Energy Values GmbH
Meldung vom 28.10.2019: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an!
Die BaFin hat der NEV New Energy Values GmbH, Horb, mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben. Die Gesellschaft bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapitallebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre hinweg oder nach mehreren Jahren zu leisten.
Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Life Forestry Switzerland AG
BaFin untersagt das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ in Deutschland.
Die Life Forestry Switzerland AG darf das Direktinvestment „Golden Teak – Land Lease“ nicht in Deutschland zum Erwerb anbieten.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. September 2019 das öffentliche Angebot von „Golden Teak – Land Lease“ der Life Forestry Switzerland AG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig, aber sofort vollziehbar.
Die Life Forestry Switzerland AG hat gegen den Bescheid vom 03. September 2019 Widerspruch eingelegt und Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main beantragt.
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Warum KANZLEI DR. ROHDE?
Ein Grund für die sorgfältige und erfolgreiche Vertretung geschädigter Kapitalanleger ist auch in den beruflichen Erfahrungen des Kanzleiinhabers, der Sie ganz persönlich betreut, zu finden. Zu den wichtigsten Daten und beruflichen Erfahrungen des Kanzleiinhabers DR. ROHDE hier nur soviel:
- Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg, Bonn und Genf; Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung
- Referendariat in Hamburg; Stationen / Ausbildung beim Land- und Oberlandesgericht Hamburg, bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg, bei Hamburger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, dem Finanzamt Hamburg-Elbufer und in der Rechtsabteilung der Commerzbank AG, Filiale Hamburg
- Vereidigung als Rechtsanwalt 1989
- Promotion zum Dr. jur. 1992 (Universität Hamburg) bei Prof. Dr. Hans-Hermann Seiler. Gegenstand der Dissertation: "Die Garantiehaftung des Vermieters und ihr Verhältnis zum Unmöglichkeitsrecht in dogmengeschichtlicher und modernrechtlicher Sicht."
- Während Studium und Promotion Auslandsaufenthalte: Universität Genf 1981/82, Universität Straßburg 1982, London School of Economics 1982 (Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes - DAAD) und City of London Polytechnic 1989: Summer School in Banking & Finance
- Berufliche Stationen bei einer deutschen Großbank (Commerzbank AG, Filiale Hamburg, Zweigstelle Ahrensburg), Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (u.a Susat & Partner, Hamburg) und - als Referats-/Teamleiter - in der Immobilienwirtschaft (TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH / TLG Immobilien GmbH, jetzt: TLG Immobilien AG)
- Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) in Berlin-Karlshorst (1997 - 1998)
- Studium der Immobilienökonomie in Leipzig (ADI - Akademie der Immobilienwirtschaft); Abschluss: Diplom-Immobilienökonom (ADI)
- Nottingham Trent University, Nottingham, U.K. / Abschluss: Master of Science (M.Sc.) in Real Estate
- Anwaltliche Tätigkeit für Leinen & Derichs im Büro Berlin 2002 - 2004
- Gründung der Sozietät Rohde & Späth Rechtsanwälte 2005 (bis 2012)
Zugelassen am Landgericht und am Kammergericht Berlin und vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltskurses Bank- und Kapitalmarktrecht. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde darf die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" führen.
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV).
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Fachanwaltsbezeichnungen führen, gilt ab 2015 zudem eine Fortbildungspflicht von 15 Zeitstunden (früher: 10 Zeitstunden) je Fachgebiet im Kalenderjahr. Natürlich kommt Rechtsanwalt Dr. Rohde dieser Verpflichtung nach.
Die KANZLEI DR. ROHDE hat - von wenigen Mandaten abgesehen - ihren Tätigkeits- und Interessenschwerpunkt auf folgenden Rechtsgebieten:
Kapitalanlagerecht ▪ Bankrecht ▪ Immobilien-/Miet-/Wohnungseigentumsrecht ▪ Vertriebs- und Maklerrecht ▪ Leasingrecht ▪ Versicherungsrecht ▪ Erbrecht / Testamentsvollstreckung
Die Fokussierung gewährleistet eine sachgerechte Bearbeitung der angenommen Mandate unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Was hier nicht bearbeitet werden kann, wird hier auch nicht angenommen. Es gibt umfangreiche und ganz spezielle Mandate, die die Hinzuziehung von anderen Berufsträgern (auch von Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern), von Gutachtern, Sachverständigen oder sonstigen Fachleuten (insbesondere von Immobilienfachleuten) erfordern. Deren Hinzuziehung erfolgt in Abstimmung mit der Mandantschaft.
Der Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde, ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
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Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde ist auch Beiratsmitglied des Deutschen Instituts für kleine und mittlere Unternehmen e.V., Berlin (Vorsitzender des Vorstandes und wissenschaftlicher Direktor des Instituts: Jörn-Axel Meyer, Universitätsprofessor, Dr.rer.oec., habil., Diplom-Ingenieur)
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MITGLIEDSCHAFTEN:
ARGE Bank- und
Kapitalmarktrecht
DAV: Deutscher
Anwaltverein
Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V.
Bankrechtliche Vereinigung e.V.
ADI - Alumni
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft
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