RA Dr. Rohde erstreitet erneut Schadenersatz!
Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 28.1.2014 einen Anlageberater wegen der Vermittlung einer Anlage bei der SAMIV AG zum Schadenersatz verurteilt.
Der Kläger hatte 2010 zwei Anträge auf den Abschluss eines „Geschäftsbesorgungs- und Treuhandvertrages für eine Anlage mit fester Laufzeit (AFL)“ unterzeichnet. In den Geschäftsbedingungen hieß es: "Grundsätzlich wird das Kapital nur in direkte oder indirekte Anlagen der Risikoklasse 1 investiert." Es wurde eine - ganz unrealistische - Rendite von 7,5% p.a. bzw. von 8,5% p.a. in Aussicht gestellt. Rechtsanwalt Dr. Rohde warf auch in diesem Verfahren dem Anlageberater vor, den Kunden falsch beraten zu haben. Der Kläger habe eine sichere Anlage ohne Totalverlustrisiko zum Zwecke der Altersvorsorge tätigen wollen. Ein Investment bei der SAMIV AG war hierzu nicht geeignet.
Das Investment führte zum vollständigen Verlust des Anlagebetrages. Die Gesellschaft wurde insolvent. Der Kläger hat seine Ansprüche beim zuständigen Betreibungsamt / Konkursamt in CH-9410 Heiden angemeldet. Die Forderung wurde anerkannt. Der zuständige Betreibungs- und Konkursbeamte machte den Anlegern wenig Hoffnung, auch nur einen geringen Teil des investierten Geldes zurückzuerhalten:
„Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass im Konkurs über die SAMIV AG in Liquidation, trotz intensiver Recherchen, bisher leider keine Geldmittel gefunden worden sind. Deshalb sind bis jetzt im Konkursverfahren absolut keine Mittel vorhanden, um eine Konkursdividende auszubezahlen. Somit wird Ihre Forderung im Konkurs aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Verlust zu 100 % abgeschlossen.“
Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde begründete ausführlich, dass eine Anlage bei der SAMIV AG, die über keine nachprüfbare Leistungsbilanz verfügte, für den Kläger nicht geeignet gewesen sei. Der Beklagte habe den Kläger daher falsch beraten. Wegen des Totalverlustrisikos hätte die Anlage nicht als für die Altersvorsorge geeignet empfohlen werden dürfen. Dies sah das Gericht ebenso. Der Beklagte wurde nach Vernehmung zweier Zeugen zum Schadenersatz verurteilt.
Insoweit bestehen gute Chancen, Anlagevermittler, die ein Investment bei der SAMIV AG als „sicher“ empfohlen haben (was regelmäßig der Fall war), in die Haftung zu nehmen. Zudem dürfte in diesen Fällen auch ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vorliegen. Dies würde ebenfalls einen Schadenersatzanspruch begründen.