Mahnbescheide wegen nicht geleisteter Raten! Unbedingt Vergleichsangebote anwaltlich prüfen lassen!
Update vom 26.7.2022:
Das Landgericht München I hat Zahlungsklagen der MD München-Dornbach Fonds GmbH & Co. KG abgewiesen. Die Beklagten, die sich nicht auf einen Vergleich einlassen wollten, wurden durch Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde vertreten. Die Verfahrenskosten hatte die Klägerin zu tragen. Den Mandanten blieben erhebliche Zahlungen erspart. Die Kammern des Landgerichts, die mit den Zahlungsklagen befasst waren, entschieden zugunsten der Mandanten der KANZLEI DR. ROHDE. Die Urteile sind rechtskräftig. Berufung wurde in keinem der Verfahren nicht eingelegt. Diese wäre sicherlich auch erfolglos geblieben.
Früherer Beitrag:
Die MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG (früher: SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG) bzw. deren Rechtsanwälte, die Kollegen Blume & Asam Rechtsanwälte, Adamstraße 4, 80636 München, haben gegen Anleger der MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG Ansprüche auf Zahlung ausstehender Raten geltend gemacht.
Angeboten wurden damals folgende Beteiligungsformen:
"RENDITEMAXX": Volleinzahlung zzgl. Abwicklungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung;
"CLEVERE KOMBI": Hier waren zunächst nur 50% der Einlage zzgl. Abwicklungsgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung einzuzahlen. Die restlichen 50% der Einlage zzgl. Abwicklungsgebühr sollten durch Thesaurierung der Ausschüttungen erbracht werden;
"IMMORENTE": Hier sollten 5% der Beteiligungssumme zzgl. Abwicklungsgebühr innerhalb von 14 Tagen eingezahlt werden. Die restliche Beteiligungssumme sollte durch monatliche Ratenzahlungen geleistet werden.
Viele Anleger hatten Ihre Beteiligung schon vor einigen Jahren außerordentlich gekündigt, als Ihnen klar geworden war, dass von einem "Altersvorsorgefonds" keine Rede sein konnte. Diese Anleger hatten dann auch ihre Ratenzahlungen eingestellt.
Die ausstehenden Raten wurden nun von Anlegern, die an ihrer außerordentlichen Kündigung festhalten wollten, unter Hinweis auf § 28 des Gesellschaftsvertrages eingefordert, wobei den Anlegern von den Kollegen Blume & Asam Rechtsanwälte ein Angebot zur einvernehmlichen Beendigung des Beteiligungsverhältnisses gegen Zahlung von 80% der geltend gemachten Forderung gemacht wurde. In den hier zu Prüfung eingereichten Fällen wurden in 2020 Mahnbescheide beantragt.
Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde sieht hier jedoch - vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall - gute Chancen, die Zahlungsansprüche abzuwehren. Vorschnell sollte hier nicht gezahlt werden!
Mit Urteil vom 16.3.2017 – III ZR 489/16 – hatte der Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig festgestellt, dass der Verkaufsprospekt der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG (nunmehr: MD München-Dornach Fonds GmbH & Co. KG) fehlerhaft war. In den Entscheidungsgründen führte der BGH völlig zutreffend aus, dass der Verkaufsprospekt dieses angeblichen "Altersvorsorgefonds" widersprüchlich ist und einem durchschnittlichen Anleger den unzutreffenden Eindruck vermittele, dass es ich bei der angebotenen Beteiligung um eine speziell für die Altersvorsorge konzipierte Kapitalanlage handele. Vorangegangen waren eine Vielzahl von erfolgreichen Klagen gegen Vermittler und die frühere Treuhand-Kommanditistin, die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH, über deren Vermögen 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Anleger waren also durchaus berechtigt, das Beteiligungsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung zu beenden und Ratenzahlungen nicht mehr zu leisten. Hier geht es teilweise um erhebliche Beträge, die eingefordert werden. Die Fälle liegen aber durchaus unterschiedlich, so dass eine anwaltliche Beratung angezeigt ist. Rechtsanwalt Dr. Rohde vertritt mehrere Anleger vor dem Landgericht München I, die sich gegen die Forderungen der Fondsgeschäftsführung wehren.
Update vom 26.7.2022:
Das Landgericht München I hat Zahlungsklagen der MD München-Dornbach Fonds GmbH & Co. KG abgewiesen. Die Beklagten, die sich nicht auf einen Vergleich einlassen wollten, wurden durch Rechtsanwalt Dr. jur Andreas Rohde vertreten. Die Verfahrenskosten hatte die Klägerin zu tragen. Den Mandanten blieben erhebliche Zahlungen erspart. Die Kammern des Landgerichts, die mit den Zahlungsklagen befasst waren, entschieden zugunsten der Mandanten der KANZLEI DR. ROHDE. Die Urteile sind rechtskräftig. Berufung wurde in keinem der Verfahren nicht eingelegt. Diese wäre sicherlich auch erfolglos geblieben.
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Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH: Der Insolvenzverwalter fordert Zahlung von Zinsen und Kapital! Zeichner von Nachrangdarlehen der Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH werden unter Klageandrohung zur Zahlung aufgefordert. Es ist damit zurechnen, dass der Insolvenzverwalter auch Ernst macht. Anleger sollten sich fachkundig beraten lassen.
Der Insolvenzverwalter vertritt die Auffassung, dass die in den letzten 4 Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an die Anleger geleisteten Zahlungen auf die Nachrangdarlehen nach §§ 134 Abs. 1, 129 der Insolvenzordnung (InsO) anfechtbar seien. Es handele sich um "unentgeltliche Leistungen" der insolventen Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH handeln, was mit der Vereinbarung eines sog. "qualifizierten Rangrücktritts" begründet wird. Die Vereinbarung bedeute ein Zahlungsverbot bei Insolvenzreife. Erfasst seien Zinszahlungen und Rückzahlung der Darlehen. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass spätestens seit dem 1.4.2014 die Insolvenzreife gegeben war.
Fraglich ist aber, ob dieser sog. "qualifizierte Rangrücktritt" wirksam vereinbart wurde.
Zu prüfen ist, ob Anleger sich auf "Entreicherung" berufen können. Das kann nur im Einzelfall geprüft werden. Es kommt auf die konkreten Umstände an. Die Behauptung, das Geld sei ausgegeben worden, reicht nicht.
Möglicherweise hält auch die in den Vertragsunterlagen enthaltene Widerrufsbelehrung einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Allerdings sollte auch geprüft werden, inwieweit "Tippgeber" und Anlagevermittler auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden können.
Ca. 2.500 Anleger beteiligten sich mit Darlehen von durchschnittlich 9.000,00 Euro und einer Laufzeit zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Es sollte in den "lukrativen Fußmallmarkt", in Transferrechte für junge talentierte Fußballspieler und in Anteile an Fußballclubs investiert werden. Es wurde mit hohen Renditen, die in vielen Fällen als sicher dargestellt wurden, geworben. Über Risiken wurde jedoch meist unzureichend aufgeklärt. Da die Anlage sicher sei, wurde Anlegern auch gesagt, dass man die Investition als "Festgeldanlage" betrachten könne.
Im Falle einer Falschberatung sind Schadensersatzansprüche gegeben. Der Anleger wäre so zu stellen, als wenn er das Darlehen nie gezeichnet hätte. Der Anleger hätte einen Anspruch gegen den Anlageberater auf Ersatz des verlorenen Geldes; im Gegenzug müsste er diesem seine Ansprüche im Insolvenzverfahren abtreten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) verjähren Beratungsfehler jeweils gesondert für sich.
Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde hat jahrelange Erfahrung mit der Abwehr von Forderungen von Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung von Zinsen und Kapital nach Insolvenzreife.