KANZLEI DR. ROHDE

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Harald Krauss: Bafin gibt die Abwicklung auf!

Euro Grundinvest Gruppe: LG München verurteilt Herrn Malte Hartwieg persönlich!

Wurstwelten GmbH: BaFin gibt die Abwicklung auf!

COSMA-Gruppe: Haftung der Vermittler im Focus!

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Euro Grundinvest 18 GmbH & Co. KG:

Vollumfänglich verurteilt wurden neben Herrn Malte Hartwieg auch die Euro Grundinvest Management GmbH, die Euro Grundinvest Consulting GmbH und die OVT Odeon Verwaltung- und Beteiligungstreuhand GmbH & Co. KG (Landgericht München I, Versäumnisurteil v. 15.3.2017, Az. 3 O 21008/16). Der Kläger, der sich an der Euro Grundinvest 18 GmbH & Co. KG beteiligt hatte, wurde durch die KANZLEI DR. ROHDE vertreten. Geschädigte können sich an Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde wenden.

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 Harald Kraus:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an (04.08.2017). Die BaFin hat Herrn Harald Kraus, Brigachtal, mit Bescheid vom 20.7.2017 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Kraus nahm der BaFin zufolge Gelder des Publikums als „Kapitalanlage“ entgegen. Er habe den Anlegern die Zahlung eines „garantierten Zinses“ und die „endfällige, garantierte Ausschüttung“ der angenommenen Gelder am Ende der vereinbarten „Anlagedauer“ versprochen. Durch die Annahme der Gelder, deren unbedingte Rückzahlung er versprochen haben soll, habe er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben. Kraus sei verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig per Banküberweisung an die Anleger zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Zivilrechtliche Ansprüche der Anleger bleiben von der Anordnung unberührt. Um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen muss sich jeder Anleger selber kümmern. Die KANZLEI DR. ROHDE kennt sich mit Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) bestens aus. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde steht Betroffenen, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, für ein erstes unverbindliches Gespräch gerne zur Verfügung. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, stellt die Kanzlei kostenfrei die Deckungsschutzanfrage. Hilfreich ist es, wenn vorab die wesentlichen Vertragsunterlagen übermittelt werden (per Post, Fax oder als angehängte Datei per E-Mail).

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Alphapool:

Vor dem Landgericht Saarbrücken wird (wohl hoffentlich recht bald) gegen vier Männer verhandeln werden, die Hunderte (Klein-)Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet um etwa acht Millionen Euro betrogen haben sollen. Die Anklageschrift ist fertig. Die Anklage lautet auf bandenmäßigen Betrug und Handeln ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Der Prozess soll vor der Wirtschaftsstrafkammer stattfinden. Drei der vier Angeklagten sitzen seit Mitte Mai vergangenen Jahres in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Einer der Angeklagten soll als „Strohmann“ fungiert haben, zwei Angeklagte waren dagegen laut Staatsanwaltschaft „faktische Geschäftsführer“, also die „Macher“. Bei dem vierten Angeklagten handelt es sich um einen heute 53 Jahre alten Rechtsanwalt, der maßgeblich geholfen haben soll, dass das Geld aus den gekündigten Renten- und Lebensversicherungen in die Firmenkasse floss.

Die Alphapool GmbH kaufte Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparverträgen an. Die Kaufpreise lagen – wie berichtet wurde – teilweise bis zu 200 Prozent über den jeweils aktuellen Rückkaufwerten. Die Guthaben aus den Versicherungen und Bausparverträgen wollte die Alphapool in Immobilien oder Immobilienfonds investieren, gesicherte oder ungesicherte Forderungen aus Immobilienfinanzierungen kaufen oder Darlehen ausreichen. Die von den Beschuldigten als „Investitionen“ bezeichneten Geschäfte hätten „nicht einmal im Ansatz genug Gewinn einbringen können“, um die Gläubigerforderungen decken zu können. Laut Anklageschrift gelang es der Firma von September 2009 bis Januar 2013 894 Kunden zu gewinnen, die insgesamt 1451 Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots mit Rückkaufwerten und Guthaben von 10,5 Millionen Euro abtraten. Später ergänzte die Firma der Anklage zufolge ihr „Geschäftsmodell“ und ergänzte es um Darlehensgeschäfte. Hierauf ließen sich im Zeitraum von November 2010 bis März 2013 insgesamt 152 Kunden ein.

Die Saarbrücker Finanzfirma verlegte später ihren Sitz nach Leipzig. Dort wurde im September 2015 das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet (Az. 403 IN 840/15). Begonnen hatte die Firma ihre Geschäftstätigkeit im März 2005 zunächst als Alphapool AG mit Sitz in Saarbrücken. Die Hauptversammlung beschloss am 26.3.2013 die Umwandlung in eine GmbH. Am 11.12.2014 verlegte die Gesellschafterversammlung den Unternehmenssitz nach Leipzig.

Unmittelbare Ursache der Insolvenz, die sicherlich auch so gekommen wäre, war ein Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 31.10.2014. Darin gab die BaFin der Alphapool auf, die von ihr geschlossenen Verträge über den Ankauf von Forderungen aus Versicherungs- und Bausparverträgen rückabzuwickeln. Die BaFin begründet diesen Bescheid mit einer „fehlenden Genehmigung für das Einlagengeschäft“. Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen habe die Alphapool GmbH das „Einlagengeschäft“ (also ein Bankgeschäft) ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Das Unternehmen sei verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen. Dazu war die Alphapool aber nicht in der Lage.

Die Alphapool legte gegen den Bescheid der BaFin Widerspruch ein, der nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main vom 20.1.2015 (Az. 7 L 4566/14.F) allerdings keine aufschiebende Wirkung entfaltete. Daraufhin stellte die Geschäftsführung am 21.4.2015 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Für die Anleger der Alphapool GmbH steht viel Geld auf dem Spiel. Im Insolvenzverfahren können diese Forderungen nicht einmal annähernd vollständig befriedigt werden. Daher sollten Kunden durch einen erfahrenen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch weitere rechtliche Schritte prüfen lassen. Schadenersatzansprüche gegen die für die Geschäftstätigkeit Verantwortlichen sind möglich. Das liegt angesichts der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auf der Hand. Wem dieses „Geschäftsmodell“ von seinem Anlageberater oder –vermittler empfohlen wurde, kann auch diesen in die Haftung nehmen, wenn der Nachweis der fehlerhaften Anlageberatung oder einer Aufklärungspflichtverletzung gelingt.

Die KANZLEI DR. ROHDE kennt sich mit Fällen wie diesem bestens aus. Das „Geschäftsmodell“ ist hinlänglich bekannt. Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Rohde steht Betroffenen, die noch nicht anwaltlich vertreten sind, für ein erstes unverbindliches Gespräch gerne zur Verfügung. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, stellt die Kanzlei kostenfrei die Deckungsschutzanfrage. Hilfreich ist es, wenn vorab die wesentlichen Vertragsunterlagen übermittelt werden (per Post, Fax oder als angehängte Datei per E-Mail).

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Wurstwelten GmbH:

Die BaFin hat der Wurstwelten GmbH, Bielefeld, mit Bescheid vom 12. Juli 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln.

Die Wurstwelten GmbH hatte auf Grundlage von Darlehensverträgen („Privat–Darlehen“) gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betrieb die Wurstwelten GmbH das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die Wurstwelten GmbH, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist bestandskräftig.

Anleger sollten prüfen lassen, inwieweit Schadenersatzansprüche gegen Vermittler / Anlageberater erfolgreich geltend gemacht werden können. Um eine sichere Anlage dürfte es sich wohl auch kaum gehandelt haben.

Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde steht für ein erstes – kostenfreies – Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

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COSMA-Gruppe:

Die Cosma-Unternehmensgruppe sammelte zwischen 2014 und der Insolvenz Ende 2016 über Kooperationspartner und Vermittler sowie über ihre Homepage Gelder von einer Vielzahl von Anlegern ein. Diesen wurde versprochen, dass ihre Zahlungen zu 70 Prozent in Gold angelegt werden. Das Gold sollte personenbezogen als Sondervermögen eingelagert werden. 30 Prozent der Anlegergelder sollten in das Vermögen der nun insolventen Gesellschaften fließen. Diese wollten eine garantierte Rendite von bis zu acht Prozent erwirtschaften.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim überzog  die Gesellschaften wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs zwischen Oktober 2015 und Dezember 2016 mit drei Razzien. Nach der Kontenpfändung bei Cosma Service GmbH im Herbst 2015 wurden die Geschäfte zunächst führten über die Cosma Deutschland AG abgewickelt. Nachdem auch hier Durchsuchungen und Beschlagnahmungen erfolgten, lief der Geschäftsbetrieb über die Cosma Verwaltungs GmbH weiter.

Die Gesellschaften sind insolvent.Die Insolvenzverwalter der Cosma-Gruppe, Herr Holger Blümle (Cosma Deutschland AG), Herr Tobias Hirte (Cosma Service GmbH) und Herr Harald Kroth (Cosma Verwaltungs GmbH) - alle tätig für die insolvenzrechtlich ausgerichtete Kanzlei Schultze & Braun - haben mitgeteilt, dass die Geschädigten sich Hoffnung machen könnten, wenigstens für einen Teil ihrer Forderung in Form einer Quotenzahlung Kompensation zu erhalten. Wie hoch diese aber sein wird, ist unklar. Erfahrungsgemäß sind Quoten  in derartigen Fällen sehr gering.

Auch hier werden die Vermittler und Anlageberater Adressat von Schadenersatzansprüchen sein. Betroffene können sich an Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde wenden. Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenfrei.

 

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