LG Karlsruhe verurteilt Berater wegen der Vermittlung einer Photovoltaikanlage der Firma PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG! KANZLEI DR. ROHDE wieder erfolgreich!
Mit Urteil vom 8.8.2014 hat das Landgericht Karlsruhe einen Finanz- und Anlageberater verurteilt, dem von der KANZLEI DR. ROHDE vertretenen Kläger Schadenersatz zu leisten. Der Berater muss den Kläger auch von sämtlichen Darlehensverbindlichkeiten freistellen. Auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten muss der Berater übernehmen.
Der Beklagte hatte dem Kläger einen Vertrag über die Erstellung einer Photovoltaik-Aufdachanlage vermittelt und ihn insoweit – auch über die Finanzierung – ausführlich beraten. Die Vertragspartnerin des Klägers, die PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG wurde insolvent. Mit Beschluss des Amtsgerichts Crailsheim vom 5.9.2011 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG eröffnet. Zur Lieferung der Photovoltaik-Aufdachanlage kam es nicht. Gleichwohl wurden, vor der Installation der Photovoltaikanlage, an die PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG erhebliche Zahlungen geleistet. Vor dem Risiko, das sich aus der Vorleistung ergab, wurde der Kläger nicht gewarnt. Eine Aufklärung über Provisionszahlungen der PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG erfolgte nicht.
Zum Erwerb der Photovoltaik-Aufdachanlage hatte der Kläger Eigen- und Fremdkapital eingesetzt. Soweit der Kläger den Darlehensvertrag noch zu bedienen hatte, verlangte er Freistellung von den Verbindlichkeiten aus dem zur Finanzierung der Photovoltaik-Aufdachanlage abgeschlossenen Darlehensvertrag. Hinsichtlich des eingesetzten Eigenkapitals verlangte der Kläger die Erstattung der an die PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG gezahlten Eigenmittel.
Der Kontakt zum Vertragspartner PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG lief über den Beklagten, der den Kläger auch nach Vertragsschluss gegenüber der PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG vertreten hatte. Der Beklagte hatte sich auch um die Finanzierung des Investments, das auf den Kläger und seine steuerliche Situation zugeschnitten war, gekümmert.
Dem Beklagten wurde u.a. auch vorgeworfen, dass er sich pflichtwidrig nicht über Bonität und Fachkenntnis des Firmengründers informiert hatte.
Die erst 2008 gegründete Firma PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG meldete dann auch mit Datum vom 15.12.2009 – Pressemitteilung Firma PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG vom 8.1.2010 – recht Erstaunliches:
„Stark wachsendes Photovoltaic-Unternehmen verstärkt sein Management
Susanne E. neu in die Geschäftsführung der PANSOLAR Europe aufgenommen
- Über 60 neue Solar-Kraftwerksprojekte in 2010 geplant
- Weitere Solarbahnhöfe mit Deutscher Bahn im Bau
- Umsatzerwartung von 30 Mio. Euro in Italien
- Umsatzplanung für die gesamte Gruppe für 2010 auf 70 Mio. Euro angehoben
Würzburg, 15.12.2009. Im Zuge ihres anhaltend starken Wachstums verstärkt die PANSOLAR Europe GmbH & Co. KG, Würzburg, ihre Unternehmensführung. Mit Wirkung vom 01.12.2009 wird Susanne E. (42) als neue Geschäftsführerin des Unternehmens ernannt. Damit trägt das Unternehmen dem überdurchschnittlichen Wachstum Rechnung. Der Gründer Harald E. (43) wird sich in Zukunft der zunehmenden Internationalisierung des europaweit aktiven Unternehmens widmen. „Ich freue mich, dass unser Unternehmen durch eine ausgewiesene Führungskraft aus der Familie weitere dringend benötigte Management-Kapazität erhält“, kommentierte Harald E. die Ernennung seiner Schwester Susanne.
Das Unternehmen hat durch ein einzigartiges Wachstumskonzept im deutschen Solar-Markt in wenigen Jahren eine bemerkenswerte Position errungen. Pansolar hat bei gewerblichen Solar-Kleinkraftwerken und Solar-Investitionen eine klare Marktposition erreicht. Dadurch konnten auf gewerblichen, kommunalen und privaten Dächern sowie auf Freiflächen bereits über 60 Kraftwerke in Deutschland und dem europäischen Ausland realisiert werden. Die bislang installierte Leistung an rein photovoltaisch erzeugtem Strom beträgt 9 MWp (Megawatt). Das Klima wird dadurch um 4.382 Tonnen CO² entlastet.
Darüber hinaus hat PANSOLAR als einer der Projektpartner der Deutschen Bahn die ersten Projekte umgesetzt. Ein wichtiger Baustein für die Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes der Deutschen Bahn AG. Die Bahn plant im Zuge ihrer konsequenten Energieeffizienzstrategie eine Vielzahl ihrer Bahnhöfe zu sogenannten „Solarbahnhöfen“ umzurüsten.
Für das kommende Geschäftsjahr 2010 zeichnet sich eine ungebrochene Fortsetzung des starken Wachstums ab. Derzeit sind Projekte für Solarkraftwerke auf Freiflächen oder Dächern mit einer Leistung von insgesamt 30 MWp in der Planung und Bauvorbereitung. Darunter befinden sich auch mehrere 1 MWp-Kraftwerke auf deutschen Dächern.
Teil der Wachstumsstrategie des Unternehmens ist ein gezieltes und verstärktes Engagement auf Auslandsmärkten, wie zum Beispiel Italien. PANSOLAR erwartet allein in Italien für das Jahr 2010 ein Umsatzvolumen in Höhe von rund 30 Mio. Euro. Aufgrund der überplanmäßigen Auftrags- und Umsatzentwicklung hebt das Unternehmen seine Wachstumsprognose für das Gesamtjahr 2010 auf rund 70 Mio. Euro an, was einer Steigerung von 250% gegenüber 2009 entspricht. Die Anzahl der Mitarbeiter stieg allein im Geschäftsjahr 2009 von 10 auf aktuelle 20 fest angestellte Beschäftigte (zum 01.12.09) und soll bereits im ersten Quartal 2010 weiter aufgestockt werden.“
Das Landgericht Karlsruhe verurteilte den Finanz- und Anlageberater wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrag.